Reisepass für unter 18-Jährige
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Vor dem 01.01.2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Ab dem 01.01.2024 kann auch für Personen vor Vollendung des 12. Lebensjahres grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre.